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BGH, 17.08.2022 - 5 StR 211/22 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 73 Abs. 1 StGB, § 73a StGB, § 73c Satz 1 StGB
- Wolters Kluwer
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Einziehung des Wertes von Taterträgen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 73 Abs. 1
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Einziehung des Wertes von Taterträgen
Verfahrensgang
- LG Kiel, 24.02.2022 - 7 KLs 593 Js 40479/21
- BGH, 17.08.2022 - 5 StR 211/22
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.04.2020 - 4 StR 119/20
Einziehung des Wertes von Taterträgen
Auszug aus BGH, 17.08.2022 - 5 StR 211/22
Die Einziehung dieser unmittelbar aus der Tat erlangten Erträge war indes nicht möglich (§ 73c Satz 1 StGB), weil der Angeklagte dieses Bargeld mit demjenigen vermischte, das er aus Sozialleistungen erhalten hatte; deshalb war insoweit die Einziehung des Wertes von Taterträgen anzuordnen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. April 2020 - 4 StR 119/20 mwN).